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Blog - Die aktuellen Neuigkeiten
Herbstliche Waldmast der Schweine in einer mittelalterlichen Darstellung (Foto: Archiv der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde)

Als der Alte Fritz die Huth verbot

23. März 2020/0 Kommentare/in Beiträge zur Ortsgeschichte/von Geschichtsverein

Im „leegen Bruch“ wurden einst Schafe, Kühe und Schweine gehütet

Wie aus einem Bericht des Oranienburger Magistrats vom 16. Juni 1766 her­vor­geht, soll es zum wie­der­hol­ten Male Ärger gege­ben haben wegen „der Hütung in der Friedrichsthaler Forst und dem lee­gen Bruch“. Dass das damals noch sump­fi­ge und unbe­wohn­te Leegebruch zu jener Zeit zum Forstrevier Oranienburg gehör­te, ist nicht neu. Aber was hat­te es mit der Hütung auf sich?

Bei nähe­rer Beschäftigung mit dem Bericht, mit wei­te­ren Dokumenten und Literatur aus der Zeit offen­bart sich ein inter­es­san­tes Stück Geschichte unse­rer Umgebung. Und es lie­fert gleich­zei­tig eine Erklärung, woher die in Leegebruch bekann­te Flurbezeichnung und der 1939 im Adressbuch auf­ge­führ­te Straßenname „Fritzenshuth“ stammt (1950 in Maxim-Gorki-Straße umbe­nannt). Während der letz­ten Jahre gab es ver­schie­de­ne Deutungen der Namensherkunft. 2016 ver­mu­te­te Giso Siebert wegen der Endung ‑huth auch einen mög­li­chen Zusammenhang mit Hut/​Hütung. Das hat sich nun verfestigt.

Eine Rinderherde hat die Naturverjüngung und sonstigen Bodenbewuchs fast vollständig abgefressen. Übrig blieb nur wertloses Gestrüpp. Um dem entgegenzuwirken, wurden die Hütungsrechte in der Waldweide noch bis ins 19. Jahrhundert hinein von den Landesherren reglementiert. (Foto zur Waldweidenutzung: Zimmermann, H., Verlag Wielandschmiede, Kreuztal)

Eine Rinderherde hat die Naturverjüngung und sons­ti­gen Bodenbewuchs fast voll­stän­dig abge­fres­sen. Übrig blieb nur wert­lo­ses Gestrüpp. Um dem ent­ge­gen­zu­wir­ken, wur­den die Hütungsrechte in der Waldweide noch bis ins 19. Jahrhundert hin­ein von den Landesherren regle­men­tiert. (Foto zur Waldweidenutzung: Zimmermann, H., Verlag Wielandschmiede, Kreuztal)

Zurück ins 18. Jahrhundert. Die Waldweide, auch Huth/​Hut, hat­te für die Bauern gro­ße Bedeutung. Haustiere wie Schafe, Kühe, Schweine und ver­ein­zelt Ziegen wur­den gehü­tet in der Allmende. So nann­te man die von den Bauern aus der Umgebung genutz­ten Gemeindewiesen, ‑gehöl­ze und ‑wäl­der. Zur Fütterung des Viehs sam­mel­ten die Hirten hier auch Laub, Reisig und Waldkräuter. Diese Form der Nutzung des lebens­not­wen­di­gen Waldes war bereits seit der aus­ge­hen­den Steinzeit üblich. Umfassende Regelungen zur Wald- und Weidewirtschaft wur­den von den Besitzern, also den jewei­li­gen Landesherren, per Forstordnungen und Einzeledikten erlas­sen. In Brandenburg geschah dies erst­mals Mitte des 16. Jahrhunderts. Danach erfolg­ten in unre­gel­mä­ßi­gen Abständen immer wie­der Aktualisierungen.

In unse­rem Fall geht es um den von 1740 bis 1786 regie­ren­den Preußenkönig Friedrich ll., der eine Vielzahl von Edikten zum Thema Wald ver­fass­te und bei­spiels­wei­se vor­schrieb, wer wann wel­che Tiere hüten darf, wie hoch das Mastgeld für Schweine ist, dass Holzklauen hart bestraft wird und dass das „Toback-Rauchen“ in den Schonungen strengs­tens ver­bo­ten ist. Das Vieh durf­te im Frühjahr übri­gens erst dann ein­ge­trie­ben wer­den, wenn die Tiere die Spitzen der fri­schen Austriebe mit den Mäulern nicht mehr errei­chen und den Bäumen somit kei­nen Schaden zufü­gen konnten.

In Oranienburg strit­ten sich indes das könig­li­che Amt und der städ­ti­sche Magistrat um die jewei­li­gen Eigentums- und Hütungsrechte an und in der Forst. Es ging schon seit Jahrzehnten so, wie Pfarrer Friedrich Ballhorn in sei­ner 1850 erschie­ne­nen Geschichte der Stadt Oranienburg schrieb. Auch Grenzregulierungen sol­len nichts genutzt haben. So wand­ten sich bei­de Seiten immer wie­der mit Beschwerden an den König. Vor allem der Magistrat klag­te über fort­wäh­ren­de Benachteiligung der Stadtbürger durch das Amt. Also schrieb er 1766, dass es trotz eines im Jahre 1744 erlas­se­nen Bescheides nach wie vor zu Ärger mit dem Amt kom­me. In die­sem erwähn­ten Bescheid wur­de bestimmt, in wel­chen Bereichen das könig­li­che Personal das Recht zur Hütung hat und wo dies den Bürgern zusteht. So ist zu lesen, dass „die Stadt hütungs­be­rech­tigt ist in der gan­zen Königlichen Forst mit Ausschluss a) des Thiergartens, b) des Malzes, c) des lee­gen Bruchs, d) der Friedrichsthaler Forst“.

Dieser Ausschnitt aus der Schulenburg’schen Karte (um 1785) gibt Auskunft über die beschriebenen Örtlichkeiten. Bereits vorhanden war der noch heute bekannte Weg nach Havelhausen. Von dort kamen auch Hirten durch die „Stadt-Heyde“ über die Muhre ins „Lege Bruch“. (Die Schreibweise von Leegebruch war unterschiedlich, solange es sich noch nicht um einen Ortsnamen, sondern um eine Flurbezeichnung handelte.) Karte: Regionalmuseum Oberhavel

Dieser Ausschnitt aus der Schulenburg’schen Karte (um 1785) gibt Auskunft über die beschrie­be­nen Örtlichkeiten. Bereits vor­han­den war der noch heu­te bekann­te Weg nach Havelhausen. Von dort kamen auch Hirten durch die „Stadt-Heyde“ über die Muhre ins „Lege Bruch“. (Die Schreibweise von Leegebruch war unter­schied­lich, solan­ge es sich noch nicht um einen Ortsnamen, son­dern um eine Flurbezeichnung han­del­te.) Karte: Regionalmuseum Oberhavel

Westlich vom Burgwall nahe der Havelhausener Straße lag die­se mit einem lich­ten Mischwald bestan­de­ne Fläche des „lee­gen Bruchs“. Als nun den Bürgern hier die Huth unter­sagt wur­de, erfand wohl der Volksmund die salop­pe Bezeichnung „Fritzenshuth“. Dokumentiert ist die­se münd­lich über­lie­fer­te Neuschöpfung erst Generationen spä­ter im Adressbuch von 1939. Bis in unse­re Zeit gibt es jedoch unter­schied­li­che Schreibweisen, da die Herkunft des Namens eben­so unter­schied­lich gedeu­tet wurde.

Aus dem vie­le Jahrzehnte brach lie­gen­den Gelände von Fritzenshuth ist inzwi­schen ein neu­es Wohngebiet mit neu­en Straßennamen gewor­den. Schön wäre es jedoch, die alte Flurbezeichnung für die Zukunft zu erhal­ten, spie­gelt sie doch ein zwar klei­nes, aber fei­nes Stück Leegebrucher Geschichte.

Ulrike Unger

Beide Fotos und ver­tie­fen­de Texte in: „Von Heidereitern, Waldfrauen und Zapfenpflückern. Historische Wald- und Holzberufe im Wandel der Zeit“, Landesbetrieb Forst Brandenburg (Hrsg.), Potsdam 2014. Dank für Unterstützung an Dr. Jan Engel, Landesbetrieb Forst Brandenburg.

Schlagworte: Fritzens Huth, Havelhausener Straße, Ur- und Frühgeschichte
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