Harte Strafen für „boshafte Leute“
Wie sich bereits Preußenkönig Friedrich II. über Vergiftung und Tötung der Bienen ärgerte
Nicht erst in unseren Tagen stehen die Bienen im aufgeregten Fokus des allgemeinen Interesses. Schon in längst vergangenen Zeiten gab es Gesetze zum Schutz der Bienen – und dennoch immer wieder Klagen über deren Sterben. So war es der preußische König Friedrich II. (der Große) nach jahrelangem Ärger endgültig leid und erließ am 27. Juni 1775 offensichtlich erzürnt ein weiteres Edikt, um dem „abscheulichen Unfug“ durch noch härtere Strafen als zuvor ein Ende zu machen. „Boshafte Leute“ hätten Bienen durch Ausbringung einer schädlichen, mit Honig vermischten giftigen Materie getötet, schrieb der König. Die Förderung der so nützlichen Bienenzucht werde dadurch vereitelt. Auch könne durch Gebrauch des infizierten Honigs den Menschen selbst Schaden zugefügt werden. Also verordnete er „für diejenigen, welche dergleichen Materie zur Tödtung und Vergiftung der Bienen aussetzen, oder ihnen auf andere Art vorsetzlich Schaden zufügen … ohne Ansehen der Person sechs Jahre Festungs- und respective Karrenstrafe*.“
Und sollte ein Mensch durch solche Materie an seiner Gesundheit Schaden nehmen oder gar sterben, so erfolge zusätzlich noch ein ordentliches Gerichtsverfahren.
Damit sich nun in Zukunft niemand mit Unwissenheit entschuldigen konnte, so befahl Friedrich II., „dieses Edict überall gehörig bekannt zu machen, und, damit es nicht in Vergessenheit komme, jährlich einmahl von den Canzeln öffentlich verlesen zu lassen.“ Bei Bestrafung der Verbrechen sei dessen Inhalt aufs genaueste zu beachten.
Ja, schon der aus heutiger Sicht gar nicht so alte Alte Fritz hat sich gesorgt um die Bienen. Ob’s damals genutzt hat, lässt sich nicht sagen. Doch fast zweihundert Jahre später, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, beunruhigte das Bienensterben auch Albert Einstein. Er wird zitiert mit den Worten:
„Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr, keine Menschen mehr.“
Ulrike Unger
Foto: Oldiefan/pixabay
* Karrenstrafe: Verbrechen am Gemeinwesen wurden mit harter Arbeit für das Gemeinwesen bestraft, z. B. im Festungsbau oder Steinbruch schwere Karren mit Steinen ziehen.
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