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Reprint der „Holtzordnung“ von 1622

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Urkundenreprint, DIN A4, 13 Seiten

Vorrätig

Kategorie: historische Dokumente
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Beschreibung

Im Frühjahr 2010 gab der Geschichtsverein einen Reprint der ins­ge­samt 13 Seiten umfas­sen­den „Holtzordnung“ aus dem Jahr 1622 her­aus. In einer limi­tier­ten Auflage von 200 Exemplaren ver­öf­fent­lich­te der Verein erst­mals die Ersterwähnungsurkunde in ihrer vol­len Länge. In der Urkunde wird das Gebiet des heu­ti­gen Leegebruch als „Lehebruch“ erwähnt. Diese alte Flurbezeichnung hat sich Laufe der Jahrhunderte nur wenig ver­än­dert und schließ­lich zum heu­ti­gen Ortsnamen geführt.

Ulrike Unger vom Geschichtsverein berei­chert den Reprint mit Erläuterungen zu Entstehung und Inhalt die­ser kur­fürst­li­chen Anordnung, mit Angaben zur Wandlung des Flurnamens zum Ortsnamen und mit his­to­ri­schem Kartenmaterial.

Zusätzliche Information

Gewicht ,210 kg

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